Wahl des Kirchengemeinderates

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Ein comichaft gezeichneter, grün-weißer Leuchtturm steht in tosenden Wellen. Darüber fliegen Möwen. An mehreren Stellen des Bildes sind Kreuze wie auf einem Wahlzettel in Sprechblasen zu sehen. Oberhalb des Leuchtturms steht "Deine Stimme, deine Wahl!"

 

Den Kirchengemeinderat darf jedes Mitglied der Kirchengemeinde wählen, das am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist. Alle Stimmberechtigten sollten einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Ist dieser Brief noch nicht bei Ihnen angekommen, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro, damit wir gegebenenfalls das Wählerverzeichnis ergänzen können. Sollte Ihre Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, reicht am Wahltag der Personalausweis.

Wie in allen Kirchengemeinden der Nordkirche wird auch bei uns am 1. Advent gewählt, also am 27. November 2022. Im Gemeindesaal des Albert-Schweitzer-Hauses können Sie zwischen 11:45 und 17:00 Uhr Ihre Stimme abgeben.

Wenn Sie es an diesem Tag nicht persönlich ins Wahllokal schaffen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Sie können entweder Briefwahl beantragen oder schon vor dem Wahltag im Gemeindebüro Ihre Stimme abgeben. Das geht bei uns in Rödemis immer dienstags zwischen 14:30 und 18:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr.

Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, denken Sie bitte daran, den Antrag möglichst rechtzeitig zu stellen. Alles was Sie dazu brauchen, finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich allen Interessierten in einer Gemeindeversammlung am 17. November um 19:00 Uhr vor.

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